06/2017: Wirtschaftskrimi: HBCD & Entsorgung

Knapp ein Jahr nachdem HBCD-haltige Polystyrolplatten (Markenname Styropor von BASF) aufgrund der bewiesenen Gefährlichkeit  für die Umwelt als Sondermüll eingestuft wurde, merkt das zuständige Ministerium (UBA), dass die Umsetzung der Entsorgungsrichtlinien nicht praktikabel ist.

Aha,…!? (Siehe auch unser Beitrag 08/2016!)

Nun hat sich das Umweltbundesamt mit Zustimmung des Bundesrats so verständigt, dass die Entsorgungspraxis doch nicht so eng gesehen werden sollte,…-?- Immerhin unterliegt die Entsorgung HBCD-haltiger Materialien nach wie vor strengeren Auflagen als andere Bauschuttabfälle, wenn auch deutlich aufgeweicht,…

Wir, die wir als Baufirma bei Sanierungsmaßnahmen mit dem Material umgehen müssen – werden auch in Zukunft sehr sorgfältig und gewissenhaft bei der Entsorgung vorgehen! In unserem eigenen Interesse und im Interesse der Umwelt!

Hier im Link mehr Infos des Umweltbundesamtes in einer Pressemitteilung von 12/2107!

 

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