Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma HolzbauPlus GmbH:
1. Allgemeines
Durch den Abschluss eines Vertrages kommt zwischen der Firma HolzbauPlus GmbH als Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber ein Werkvertrag zu Stande, der den Bedingungen des BGB unterliegt. Die vorliegenden Bedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich eventueller Planungs- und Beratungsleistungen, soweit diese nicht Gegenstand von selbständigen Verträgen sind.
2. Angebote
Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen u.ä. sind lediglich Annäherungen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Vertragsgrundlagen bezeichnet werden. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Planunterlagen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen dessen Urheberrecht. Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen diese nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Soweit Preise in den Angeboten oder den Auftragsbestätigungen enthalten sind, gelten diese für die jeweils vereinbarte Ausführungszeit. Wird diese um mehr als 6 Wochen überschritten, sind die Preise entsprechend den dann gegebenenfalls erfolgenden Preissteigerungen infolge von tariflichen Lohnerhöhungen oder Erhöhungen für Grund- und Hilfsstoffe anzupassen.
3. Preise
Die Angebotspreise sind unverbindlich. Verbindliche Preise kommen erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers mit entsprechender Gegenbestätigung des Auftraggebers zu Stande.
4. Termine, Lieferungen und Genehmigungen
Liefer- oder Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Sie verschieben sich für die Zeit von Schlechtwetter sowie eventueller Zusatzleistungen oder bauseits veranlasster Änderungen gegenüber dem Hauptauftrag. Weiterhin verschieben sie sich um die Zeit, in der der Auftragnehmer berechtigt seine Leistung zurückhalten darf.
Gründe für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers sind:
– Nichtvorliegen behördlicher oder sonstiger Genehmigungen
– Nichtvorlage vereinbarter Finanzierungsbestätigungen
– Nichtleistung geschuldeter Abschlagszahlung zum Fälligkeitstermin
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Der Auftraggeber schuldet ordnungsgemäße Bodenverhältnisse und ungehinderte Zufahrtswege zur Baustelle selbst. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss (Baustrom mit 32 Ampere Absicherung) sowie eine Bautoilette zur Verfügung zu stellen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Diese beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung (insbesondere Bezug des Bauvorhabens). Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert hat und dieser der Aufforderung nicht binnen 10 Tagen nachkommt.
6. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Durch den Einfluss von Wasser, Licht und Wärme ist Holz gewissen Veränderungen unterworfen. Es kann zu Verwerfungen, Rissen, Schrumpfungen und Verfärbungen im Rahmen der gültigen Vorschriften kommen. Dies ist kein Reklamationsgrund und entspricht nicht einem konstruktivem Mangel sondern der natürlichen Eigenschaft des Werkstoffs. Die regelmäßige Pflege der verbauten Holzwerkstoffe obliegt der Sorgfaltspflicht des Bauherrn bzw. Eigentümers.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8. Auftragsstornierung/Kündigung
Für den Fall der Kündigung oder Auftragsstornierung durch den Auftraggeber (sogenannte freie Auftraggeberkündigung) gelten die gesetzlichen Regelungen des § 649 BGB. (Der gesamte Vertrag abzüglich ersparter Aufwendungen wird danach getrennt nach erbrachten und nicht erbrachten Leistungen abgerechnet. Die gesetzliche Vermutung in § 649 Satz 3 BGB geht von 5 % der noch nicht erbrachten Leistung als Mindestentschädigung aus; die bis dahin erbrachten Leistungen werden in vollem Umfang abgerechnet).
9. Vertrags-/Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen werden nach dem zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Zahlungsplan aufgrund des jeweiligen Leistungsstandes in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf der oben genannten Frist in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf.
10. Textform
Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung dieser Textformklausel bedarf ausdrücklich der schriftlichen Form.
11. Eigenwerbung und Datenschutz
11.1: Die Auftraggeber erteilen der HolzbauPlus GmbH die Genehmigung, Bildmaterial, das während der Bauzeit und nach der Fertigstellung des Bauvorhabens angefertigt wurde, für eigene Werbezwecke zu verwenden. Die HolzbauPlus GmbH erhält die Genehmigung, das Bauvorhaben in der Referenzliste aufzuführen und online mit Orts- und Namennennung zu veröffentlichen. Die Auftraggeber können eine entsprechende Genehmigung jederzeit widerrufen. Die Verwendung ist nach einem Zeitablauf von 4 Wochen nach Eingang des Widerrufes aus den Online-Unterlagen zu entfernen. Hinsichtlich eventueller Print-Werbungsmaterialien können die bereits gedruckten Exemplare aufgebraucht werden.
11.2: Die Daten der Auftraggeber werden in der EDV der Firma HolzbauPlus GmbH gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergeleitet, mit Ausnahme der Notwendigkeit diese an, von der Firma HolzbauPlus GmbH, beauftragte Subunternehmen weiterzuleiten. Insoweit werden nur die zur Ausführung des Subunternehmerauftrages notwendigen Daten weitergeleitet.
12. Copyright
Die HolzbauPlus GmbH besitzt die ausschließlichen Rechte an Plänen, Zeichnungen, Texten, Bildern in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Prospekten oder der Internetseite. Eine Nutzung, Weitergabe oder anderweitige Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die HolzbauPlus GmbH gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
13. Schlussbestimmung
Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Maßgebend ist allein die Textform und gegenbestätigte Auftragsbestätigung der Firma HolzbauPlus GmbH.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im übrigen wirksam.
Stand: 02.2023