05/2016: Polystyrol-Dämmstoffe mit HBCD bald Sondermüll!
Das Umweltbundesamt (UBA) bestätigt: Ab Oktober gelten Polystyrol-Dämmstofffe mit HBCD als gefährlicher Abfall! Leider wird in Deutschland zur Wärmedämmung von Gebäuden immer noch am häufigsten das Material Polystyrol, bekannt z.B. unter dem Markennamen Styropor (BASF), eingesetzt. Damit diese -unter sehr hohem Energieeinsatz aus Erdöl hergestellten- Dämmplatten nicht brennen, wurde bis 2014 das giftige Flammschutzmittel „Hexabromcyclododecan“ (HBCD) beigemischt. Dieses ist seit 2014 „eigentlich“ weltweit verboten, denn es steht unter dem Verdacht, unter anderem die Fortpflanzung zu beeinträchtigen! Seit dem Verbot von HBCD 2014 setzten die Hersteller von Polystyrol-Dämmplatten jetzt das Ersatz-Flammschutzmittel PolyFR ein. Da die Platten aber nicht kennzeichnungspflichtig sind/waren – wird es in Zukunft bei der Entsorgung schwer möglich sein, dass eine von dem Anderen zu unterscheiden!
Galt das Material mit HBCD bei der Entsorgung bisher als „gemischter Bauabfall“ ändert sich dies nun, da die Abfallverzeichnisverordnung novelliert wurde und die Grenzwerte in der EU-POP-Verordnung verschärft wurden. Danach gelten Dämmstoffabfälle, die HBCD enthalten ab Oktober 2016 als „gefährlicher Abfall“, also Sondermüll!. Dieser darf dann nur noch in dafür genehmigten Siedlungs- und Sondermüllverbrennungsanlagen behandelt werden. Ein Entsorgungsnachweis wird wie z.B. auch für Asbest und teerhaltige Pappen nötig! Das Ganze ist -sollte man meinen- nicht nur hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für die Menschen, sondern auch für uns als Verarbeiter von Naturdämmstoffen, Planer und den Fachhandel eine gute Nachricht. Aber die großen Probleme bei der Umsetzung dieser Gesetzesnovelle werden zukünftig an den Baustellen auftreten. Diese Meinung vertritt auch das UBA, da eine Reihe von Fragen zur zukünftigen Entsorgungspraxis noch nicht beantwortet sind:
– Wer darf überhaupt eine mit HBCD belastete Styropor-Fassade zurückbauen und entsorgen?
– Welche Siedlungs- und Sondermüllverbrennungsanlagen dürfen diesen Sondermüll annehmen?
– Welche Kosten für die Entsorgung kommen auf den Bauherren zu?
– Und: Lassen sich mit HBCD-haltige Styroporplatten von denen ohne HBCD Ausrüstung überhaupt unterscheiden.
Derzeit arbeitet das Umweltbundesamt an einer beantwortenden Pressemitteilung! Sobald diese veröffentlicht wird, verlinken wir diese hier. Derzeit findet sich aber auch weitere Information unter dem folgenden Link des NDR.